Wer zu seinem Haupterwerb noch einer weiteren Tätigkeit nachgeht, muss auch diese Einkünfte versteuern. Zudem sind beim Nebenverdienst Sozialabgaben geschuldet.

Grundsätzlich müssen auf jedem Lohn Beiträge an AHV/IV/EO sowie die ALV entrichtet werden. Es gibt eine Ausnahme: die jährliche Lohnsumme beträgt beim betreffenden Arbeitgeber nicht mehr als 2’300 Franken. Dann sind die Beiträge an die Sozialversicherung freiwillig.

Dies gilt jedoch nicht für Personen, die in Privathaushalten arbeiten. Oder die von Tanz- und Theaterproduzenten, Orchestern, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen, sowie von Schulen im künstlerischen Bereich beschäftigt werden. Diese sind verpflichtet, Beiträge zu zahlen.

Stammt der Nebenerwerb aus selbstständiger Erwerbstätigkeit? Und ist das Einkommen kleiner als 2’300 Franken pro Jahr? Dann kannst du freiwillig Beiträge an die AHV/IV/EO leisten.

Quelle: www.ch.ch

Unser persönlicher Tipp:

Lege dir eine Einnahme Überschuss Rechnung in Form einer Excel Datei an und spreche es mit deinem Steuerberater ab. Hier trägst du dann alle Einnahmen und Ausgaben ein und stellst diese gegenüber. Ist keine große Sache und du behältst den Überblick und siehst sofort, ob du rentabel bist oder nicht.

Aber Achtung, wenn du gerade erst angefangen hast, dein Online Business aufzubauen, gib dir bitte mindestens ein Jahr und arbeite stets an deinem neuen Projekt. Denn alle Gewinner im Internet haben langsam angefangen, denn ein Geschäfts Aufbau braucht Zeit.

Wenn du einen neuen Beruf lernst, baucht das auch meistens 2 bis 3 Jahre in dem du lernst, bevor du verdienst. vergiss das bitte nie.

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